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Mit der Pressemitteilung zur Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – SARS-CoV-2-EindV) von heute (18.03.2020) auf der Seite des Landkreises Spree-Neiße sind die Eindämm-Maßnahmen genau geregelt.

Damit zählen wir zu den Verkaufsstellen mit Ausnahmeregelung und haben geöffnet.

Publiziert in Sonstiges